Corona Warnstufe 3

Nach wie vor gilt in ganz Niedersachsen die Warnstufe 3 (WS 3).


Die Rahmenbedingungen für gemeinsames Musizieren und Musikunterricht richten sich unter Berücksichtigung der WS 3 nach den Bestimmungen des § 8 der jeweils geltenden Corona-Verordnung, in der die Beschränkung des Zutritts zu Veranstaltungen bis zu 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern geregelt werden.


• An einer Veranstaltung bis zu 10 Teilnehmer*innen dürfen nur nachweislich geimpfte oder genesene Personen teilnehmen (2G). Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr werden nicht mitgezählt.

• An einer Veranstaltung mit mehr als 10 Teilnehmer*innen dürfen nur nachweislich geimpfte oder genesene Personen teilnehmen, die zusätzlich einen Nachweis über eine negative Testung erbringen oder nachweislich „geboostert“ sind (2 G plus). Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr werden nicht mitgezählt.

• Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Anwendung der 2G und 2G plus Regeln ausgenommen.

• Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen - auch während des Sitzens - eine Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2 tragen. Die Maskenpflicht entfällt für Kinder unter 6 Jahren. Für Kinder bis 14 Jahre ist eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung ausreichend (z.B. Stoffmaske). Die Maske darf bei beim Singen oder Spielen eines Blasinstrumentes abgenommen werden.


Alle Informationen finden Sie hier:

• Corona-Vorschriften: https://www.niedersachsen.de...sregierung-185856.html

• Übersichtliche Zusammenfassung: https://www.niedersachsen.de/download/179226

• Leicht verständliche Grafiken: https://www.niedersachsen.de...g-185856.html#grafiken


Nach wie vor gilt es natürlich, die allgemein bekannten Hygienemaßnahmen sowie Kontroll- und Dokumentationsanforderungen einzuhalten.


17.1.2022 20:13